Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Pferdehof Danehl

Jeder der sich auf dem Reiterhofgelände einschließlich der Koppeln aufhält, muss sich an die AGBs halten!

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Der Reitschüler/Einsteller erkennt mit erfolgter Buchung diese Bedingungen als verbindlich an. 

§1  Änderungen von Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind unverzüglich dem Pferdehof Danehl per E-Mail (Pferdehofdanehl@web.de) mitzuteilen.

Ebenso sind gesundheitliche Beeinträchtigungen wie z.B. Asthma, Diabetes o.ä. dem Pferdehof Danehl zu melden. Hierbei geht es um das Wohl Ihrer Kinder, bitte sorgen Sie dafür, dass wir sie im Notfall jederzeit erreichen können.

§2   Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/ die Inhaber der Personensorge für

minderjährige Reiter, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei

entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko der Verletzung, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

1. Reiten ist auf unseren Ponys und Pferden nur mit Reithelm gestattet.

Jeder Reiter muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.

Der Aufenthalt auf dem Reiterhof, der Umgang mit allen Tieren, das Reiten und jede Art

der Betätigung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! 

Für verschmutzte, beschädigte, vergessene oder verloren gegangene Sachen kann keine

Haftung übernommen werden.

Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet. 

Von Besuchern und Reitern wird während des Reitbetriebes R U H E erwartet.

Das Sattelzeug und Zubehör sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.

2. Das Betreten des Offenstall-Gelände ohne Begleitung des Reitlehrers oder einer Fachkraft oder der ausdrücklichen Erlaubnis ist untersagt. Eltern haften für

Ihre Kinder

Bei Unfällen, Schäden oder Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber dem Pferdehof Danehl, deren Mitarbeiter oder Bewohner des Anwesens geltend gemacht werden. Der Pferdehof Danehl haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Pferdehof Danehl haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihre Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer oder Erfüllungshilfen verursacht hat. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Das Betreten des Offenstalls oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Pferdehof Danehl, des Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten.

Für Kinder gelten außerdem folgende Richtlinien hinsichtlich des Verhaltens auf dem Gelände des Pferdehof Danehl:

  • Das eigenmächtige Besteigen von Maschinen, Böden, Heu- und Holzstapel ist nicht

                gestattet

  • Das Verlassen des Pferdehof Danehl ohne in Kenntnissetzung einer weisungsbefugten Person und/oder die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist nicht gestattet
  • Die Eltern sind für Geschwister-Kinder, die nicht am Kurs teilnehmen und deren Aufsicht selbst zuständig und haftbar.

Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und dann sind die Hunde an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften sind sofort vom Halter zu entsorgen.

§3 Reiten

Den Anweisungen des Leiters der Reitschule, des Reitlehrers oder dessen weisungsbefugten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Anmeldung und den dafür vorgesehenen Zeiten möglich.

Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen oder trödeln- werden nicht nachgeholt.

Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, zu entscheiden, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich im Reitbetrieb, außerhalb deren Reitstunden aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für die Reitschule.

Die inhaltliche Gestaltung des Reitunterrichts obliegt ausschließlich dem Reitlehrer. Der richtige Umgang mit den Pferden sorgt für Sicherheit beim Reiten und gehört genauso zum Reitunterricht wie das Reiten selbst. Wir behalten uns vor mit den Reitschülern intensiven Theorieunterricht, säubern des Offenstalls oder das Füttern der Pferde sowie das Vorbereiten des Futters vorzunehmen, wenn wir es für nötig halten.

Daraus leitet sich kein Ersatzanspruch wegen gekürzter Reitzeit ab.

Ebenso ist der Pferdehof Danehl berechtigt, in Folge von höherer Gewalt oder klimatischen

Bedingungen den Reitunterricht nicht stattfinden zu lassen, wenn die Sicherheit und/oder die Gesundheit von Pferd und Reiter nicht gewährleistet ist. In diesem Fall wird eine ausführliche Theoriestunde oder ähnliche Beschäftigungen rund ums Pferd vorgenommen. Wir bitten Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn Sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten.

§4 Haftung

Der Firma haftet bei Veranstaltungen im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

Das Reiten auf unserer Anlage wie auch auf unseren Pferden geschieht auf eigene Gefahr.

Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen

Reitveranstaltungen, für die sich der Reitstall verantwortlich zeichnet. 

• Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/ oder

Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.

• Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten.

• Im Umgang mit den Pferden gelten die allg. Tierschutzbestimmungen

•Alle Reitschüler/innen bzw. ihre Sorgeberechtigten haben die Haus- und Stallordnung gelesen und werden sich daranhalten

Für Schäden die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung (Besucher) an

Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Reitschüler, bzw. dessen

Sorgeberechtigte, Besucher/Begleiter in vollem Umfang gegenüber der Reitschule und/oder

Geschädigten.

§5 Zahlung

Die monatlichen Beiträge für den Reitunterricht  werden zum Monatsanfang auf das Konto des Pferdehof Danehl im vollen Umfang überwiesen.

Therapieeinheiten oder Reitstunden, die per Rechnung bezahlt werden, müssen nach maximal 14 Tagen nach erhalt der Rechnung per Mail vollständig beglichen werden.

Kurse werden bis spätestens zum angegebenen Zeitpunkt in voller Höhe auf das angegebene Konto des Pferdehof Danehl beglichen.

Reitstunden sind spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Bei späterer Stornierung oder nicht Erscheinen des Reitschülers verfällt die Reitstunde. Ein Anspruch auf Nachholen dieser Stunde besteht nicht.

Therapieeinheiten oder Reitstunden, die per Rechnung bezahlt werden, müssen ebenfalls 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Ab 24 Stunden vor der Reitstunde wird die Hälfte der Kosten erhoben, ab einer Absage zwei Stunden vor der Einheit oder bei nicht erscheinen, wird der gesamte Betrag berechnet.

Bei kurzfristigen Erkrankungen bitten wir um schnellstmögliche Benachrichtigung.

 An gesetzlichen Feiertagen ruht der Reitschulbetrieb, auch unsere Pferde

brauchen mal eine Pause. Diese Stunden können nicht nachgeholt werden. An Brückentagen findet der Reitunterricht regulär statt, außer es gibt andere Absprachen.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. vorzeitiger Abbruch einer Reitstunde) werden grundsätzlich nicht erstattet.

Sollte ein Vertrag durch nicht vorhersehbare, höhere Gewalt (Unwetter, Katastrophen, Epidemien, Pferdeseuchen, innere Unruhen, Krieg) nicht zustande kommen, sind sowohl Veranstalter als auch der Buchende von jeglichen Vertragsbedingungen befreit.

Sollte ein gebuchtes Event aus vom Reitstall zu verantwortenden Gründen nicht zustande

kommen, werden bereits geleistete Zahlungen in Absprache zurückgezahlt. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen.

§6 Ausrüstung

Das Tragen eines Reithelms ist Pflicht!

✓ Jeder Reiter bringt seine persönliche Ausrüstung mit:

TÜV geprüfter 3-Punkte- Sicherheitshelm

feste, geschlossene, Schuhe

✓ wetterfeste Kleidung und eine lange Hose (Kleidung die dreckig werden darf)

§7 Vor- und Nachbereitung – Reitstunde

1. Anmeldungen 

Bei jeder Anmeldung des Reitunterrichts, der Reittherapie oder Kursen und sonstigen Veranstaltungen muss jeder Teilnehmer des jeweiligen Familienangehörigen

separat per Mail oder WhatsApp (Vor- und Nachname, Geburtsdatum des Kindes und Telefonnummer) verbindlich angemeldet werden.

Der Beitrag ist komplett vor Kursbeginn zu bezahlen. Kommt es beim Pferdehof Danehl zu

einer Absage des Kurses, wird dieser an einem anderen Tag nachgeholt. Sollte es seitens

der Teilnehmer zu einem Ausfall einer Kurseinheit (Kindergeburtstag, Sommerfest, Schule,

Sportveranstaltungen) kommen, kann die jeweilige Stunde weder gutgeschrieben noch

nachgeholt werden.

2. Rückmeldebögen

Die Rückmeldebögen, welche ihr von uns zugesandt bekommt – müssen

vollständig ausgefüllt, das Datum eingetragen und unterschrieben werden.

Sie sind notwendig für die Datenschutzerklärung, Besonderheiten, die wir

eventuell beachten müssen, Notfalltelefonnummer etc.

Die Fotoeinverständniserklärung ist freiwillig zu unterschreiben.

Falls eine Reitstunde nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir um eine kurze

Information per WhatsApp, SMS oder telefonisch an Anna Danehl unter 0176 84516419. 

Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind rechtzeitig – mindestens 24 Stunden vorab abzusagen. Erfolgt dies nicht, wird die Stunde trotz nicht Erscheinen berechnet. 

3. Reitstunde 

Um die optimale Förderung zu gewährleisten ist es uns wichtig, dass unsere Kunden so

wenig wie möglich Ablenkung durch äußere Einflüsse erfahren.

Deshalb bitten wir euch höflich die Kinder ausschließlich zu bringen und abzuholen. Bei Reittherapieeinheiten können mit der Therapeutin andere Absprachen getroffen werden.

4. Beantworten von Mails, Telefonanrufen, WhatsApp 

Wir sind selbstverständlich bemüht, allen so schnell wie möglich zu antworten. Für einige

organisatorische Abläufe benötigen wir mehr Zeit. Zukünftig werden alle Anfragen jeglicher

Art (bevorzugt) per Mail innerhalb von 3 Werktagen (Montag-Freitag) von uns beantwortet. 

Um einen optimalen Lösungsweg bei individuellen Beratungsbedarf zu finden, bitten wir

ebenfalls um eine Mail oder WhatsApp Nachricht, welche eure Fragen stichpunktartig beinhaltet.

Auf diesem Wege haben wir die Möglichkeit uns ausreichend Gedanken zu machen. Eine

Antwort erhaltet ihr per Mail oder Telefon (außerhalb des

Reitbetriebes). Wir bitten euch um Geduld. 

5. Parkplätze 

Für alle Kunden, die während der Unterrichtseinheiten in der Nähe bleiben bitten wir um

umsichtiges Parken vor dem Hofgelände.  

6. Im Unterricht gelten die Anweisungen des Lehrers.

§8 Pensionsverträge

Einsteller haben bei Abschluss eines Pensionsvertrages die Verpflichtung, eine

Haftpflichtversicherung für Ihre Tiere auf Ihre Rechnung und Namen abzuschließen.

Der Reitstall haftet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für keinerlei Schäden, die

während der Vertragszeit an oder durch das Tier des Pächters aus welchen Gründen auch immer, entstehen.

Der Einsteller stellt den Pferdehof Danehl von eventuellen Tierhalter- bzw.

Tierhüterhaftungsansprüchen gemäß §§ 883, 834 BGB, die wegen des Tieres von Dritten geltend gemacht werden, frei.

Es wird im Betrieb keine Haftung bezüglich eventueller Unfälle, Verluste oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Pensionspferde, Diebstahl oder sonstiges gegenüber Pferden, Personen oder anvertrautem Gut verursacht werden, übernommen. 

Zahlungen für Weide- bzw. Pensionsverträge sind monatlich im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats per Überweisung zu entrichten.

Der Reitstall ist berechtigt, die Kosten für Wurmmittel und Schmiedearbeiten in Rechnung

zu stellen.

Der Vermieter kann im Notfall im Namen und auf Rechnung des Einstellers einen Hufschied oder Tierarzt bestellen.

§9 Stornogebühren

Falls eine Stornierung Ihrerseits unvermeidbar ist, fallen unabhängig von den Gründen folgende durch Sie zu entrichtende Stornogebühren an:

bei einer Stornierung 5 Tage vor Beginn des Kurses 80 % des Betrages

bei einer Stornierung 3 Tage vor Beginn des Kurses bzw. bei unangemeldetem und

abgemeldetem Nichterscheinen: der gesamte Betrag des Kurses

§10 Datenschutz

Der Pferdehof Danehl nutzt personenbezogene Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift) nur zur Information in eigener Sache, eine wissentliche Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden während der Vertragslaufzeit gespeichert und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses archivieren wir sie 2 Jahre und im Anschluss werden sie gelöscht.

§11 Salvatorische Klausel

Die Reitschule behält sich vor, diese AGB und die Preisliste jederzeit und ohne Nennung von

Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht, bzw. per Mail oder Brief an unsere Kunden versendet oder ausgehändigt.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.